Homöopathische Behandlung
Erstgespräch
Basis der homöopathischen Behandlung ist ein ausführliches ärztliches Gespräch, auch Erstanamnese genannt. Für die homöopathische Arzneiwahl ist nicht die Diagnose einer bestimmten Krankheit, sondern die Gesamtheit Ihrer individuellen Symptome im Vordergrund. Um diese zu erfassen, werde ich Ihnen viele Fragen stellen, die sich auf die verschiedensten Aspekte Ihres Lebens beziehen. Ich werde nicht nur all Ihre körperlichen Beschwerden erheben, sondern mich auch für Ihre geistig-seelisch-emotionale Verfassung, mögliche auslösende Ursachen Ihrer Beschwerden, Ihre Vorerkrankungen und schwere Erkrankungen in Ihrer Familie interessieren. Auch die Besprechung vorhandener Befunde und Ihrer bisherigen medikamentösen Therapie (bitte Befunde und Medikamentenliste in die Ordination mitbringen) sind Teil des Erstgespräches.
Für die homöopathische Erstanamnese einer chronischen Erkrankung benötige ich in der Regel ein- bis eineinhalb Stunden. Der Kontrolltermin bzw. die Erhebung einer akuten Krankheit nehmen gewöhnlich jeweils zwischen zwanzig und dreißig Minuten in Anspruch.
Vorbereitung/Fragebogen
In der heutigen Zeit sind wir es nicht mehr gewohnt, uns genau zu beobachten. Es fällt uns schwer zu beschreiben, wie sich ein Schmerz anfühlt oder unter welchen Bedingungen Beschwerden nachlassen oder zunehmen. Wir achten nicht darauf, weil es bis jetzt nicht notwendig bzw. für den Mediziner nicht von Interesse war. In der Schulmedizin wird nach Erkennung des Krankheitsbildes (Diagnose) auf eine für diese Krankheit anerkannte standardisierte Therapie zurückgegriffen (z.B. eitrige Angina → Antibiotikum, rheumatische Erkrankung → Antirheumatikum, Depression → Antidepressivum; Schlaflosigkeit → Schlafmittel...). Es ist nicht von Bedeutung, ob Halsschmerzen bei einer Angina brennend, stechend oder wundmachend sind. Wie die Schmerzen auch sein mögen, die Therapie ist immer die gleiche. In der Homöopathie kommen für die schulmedizinisch gleiche Diagnose unterschiedliche homöopathische Arzneien zum Einsatz. Die Verschiedenheit der Mittel ergibt sich aus den jeweils individuellen Symptomen des Patienten. Und diese individuellen Symptome gilt es zu erheben. Je exakter Sie mir Ihre Beschwerden schildern bzw. je mehr Informationen Sie mir über sich geben, desto einfacher kann die richtige Arznei bestimmt werden.
Zur Vorbereitung auf unser Gespräch habe ich einen Fragebogen erstellt. Er soll Ihnen einen Eindruck vermitteln, welche Informationen für mich für die Arzneifindung von Interesse sind. Sie brauchen den Fragebogen weder ausfüllen noch in die Ordination mitbringen. Er dient ausschließlich Ihrer Vorbereitung.
Einnahme der Arznei
Die homöopathische Arznei, in Form von Globuli (Kügelchen) oder Tropfen verabreicht, wird über die Mundschleimhaut aufgenommen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Arznei für eine gewisse Zeit im Mund belassen wird. Globuli werden dazu unter die Zunge oder in die Wangenschleimhaut gelegt, wo sie sich innerhalb von wenigen Minuten auflösen. Für die Einnahme von Tropfen habe ich ein spezielles Merkblatt erstellt.
Damit die Arznei ihre volle Wirkung entfalten kann, sollte vor und nach der Einnahme der Arznei ein Abstand von 15 Minuten zur Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme sowie zum Zähneputzen und Kaugummikauen eingehalten werden. Zwischen Kaffeekonsum und Arzneiaufnahme sollte mindestens eine Stunde liegen.
Beachten Sie bitte auch, dass es einige Stoffe gibt, die die Wirkung der homöopathischen Arznei erheblich beeinträchtigen oder sogar aufheben können! Dazu gehören insbesondere Kampfer (in Erkältungsbädern, Brustbalsamen, Rheumasalben…), Menthol (Pfefferminztee, Kaugummi und Kaubonbons, Zahnpaste, Chinaöl, Aromaöl…) und Eukalyptus (ebenfalls in Erkältungsbädern, Einreibungen…).
Sie sollten homöopathische Arzneien keinen Strahlungsquellen aussetzen. Bitte lagern Sie sie daher nicht neben dem Handy, dem Tablet, der Mikrowelle oder dem Fernseher und setzen Sie sie nicht direkter Sonnenbestrahlung aus. Bei Flugreisen umhüllen Sie sie mit Alufolie.
Merkblatt zur Einnahme homöopathischer Q-Potenzen (Tropfen)
Reaktion auf die Arznei
Erstreaktion:
Nach der Einnahme einer homöopathischen Arznei, v.a. nach einmaliger Einnahme einer Hochpotenz kann es zu einer sogenannten Erstreaktion kommen. Das bedeutet, dass sich die Intensität der Beschwerden, die der Patient schon vorher hatte, kurzfristig verstärkt. In der Regel klingen die Symptome der Erstverschlimmerung rasch wieder ab. Prognostisch kann die Erstverschlimmerung als positives Zeichen gewertet werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass das richtige Mittel gewählt wurde.
Da jedoch nicht alle Patienten Erstreaktionen entwickeln, sollte nicht der falsche Schluss gezogen werden, dass beim Ausbleiben einer solchen die gegebene Arznei nicht wirkt. Bei Akutkrankheiten sind Erstreaktionen selten zu beobachten.
Weiterer Verlauf:
Vor allem bei chronischen Erkrankungen beginnt der Heilungsverlauf nicht primär mit der Linderung der körperlichen Beschwerden, sondern oft zunächst mit einer Besserung des Allgemeinbefindens, der Energie und des Schlafes. Manchmal ist zu beobachten, dass Ausscheidungsreaktionen wie Schweiß, Schnupfen, Auswurf und dgl. verstärkt auftreten oder alte Symptome (Hautausschlag, Kopfschmerzen, Fußschweiß…) wieder erscheinen. All diese Reaktionen sind für den Heilungsverlauf als sehr günstig zu interpretieren. Wichtig ist jedoch, dass Sie diese Erscheinungen zulassen und nicht mit Medikamenten, anderen homöopathische Arzneien oder sonstigen Maßnahmen behandeln, da dies die Heilung beeinträchtigen könnte. Nach und nach stellt sich auch die Besserung ihrer körperlichen Beschwerden ein.
Verlauf der Behandlung
Egal, ob Ihnen eine Einmalgabe der Arznei (Hochpotenz) verabreicht wurde oder Sie die Arznei regelmäßig einnehmen, ist es von großer Wichtigkeit, dass Sie sich in der Folge gut beobachten und alle auftretenden Veränderungen an sich wahrnehmen. Da die Homöopathie eine ganzheitliche Heilmethode ist, werden Sie Veränderungen, je nach Schwere und Dauer der Krankheit, nicht nur im körperlichen Bereich, sondern auch auf der geistig-seelisch-emotionalen Ebene feststellen. Es wäre ratsam, sich alle Veränderungen (Wiederkehren alter Symptome, Auftreten neuer Symptome, Gemütsveränderungen, Bewusstwerdung alter seelischer Verletzungen, Träume...) gleich zu notieren, da man sie erfahrungsgemäß rasch vergisst, sie aber für mich für die Folgeordination zur Abschätzung der Wirkung des gegebenen Mittels große Bedeutung haben.
Kontrolltermin
Um die Wirkung der verabreichten Arznei abschätzen zu können, sollte ein individuell abgestimmter Kontrolltermin, in der Regel 6 Wochen nach dem Erstgespräch vereinbart werden. Dieser Termin dient dazu, Ihre Veränderungen und den weiteren Verlauf der Behandlung zu besprechen und gegebenenfalls die Therapie zu adaptieren.
Bei akuten Erkrankungen sind kurzfristige telefonische Rückmeldungen, eventuell auch Kontrolluntersuchungen (z.B. Abhören der Lunge, Inspektion des Rachens, des Trommelfells…) erforderlich.
Telefonsprechstunde
In der Telefonsprechstunde stehe ich Ihnen für Terminvereinbarungen, Fragen und Rückmeldungen bei laufenden Behandlungen zur Verfügung. Bitte scheuen Sie sich nicht, sie zu nutzen. Gerade am Beginn einer homöopathischen Behandlung stellen sich oft Fragen oder treten Unsicherheiten auf, die kurzfristig telefonisch kostenfrei geklärt werden können.
Dienstag bis Freitag zwischen 14.00 -15:00
Honorar
Homöopathisches Erstgespräch (60-90 Minuten): Pauschalbetrag in der Höhe von 160 €. Falls das Erstgespräch kürzer dauert, was öfters bei Kindern der Fall ist, wird nach der tatsächlich beanspruchten Zeit abgerechnet (160 €/h). Eine Abrechnung nach Zeit erfolgt auch, wenn das Erstgespräch über 90 Minuten in Anspruch nimmt.
Akutordinationen sowie Folgeordinationen (in der Regel 20-30 Minuten) werden ebenso nach Zeit abgerechnet (160 €/h).
Für Ordinationen am Wochenende erlaube ich mir zusätzlich eine Wochenendpauschale in der Höhe von 25 € zu verrechnen.
In Österreich werden von den gesetzlichen Krankenkassen homöopathische Leistungen nicht gesondert rückerstattet. Jedenfalls rückerstattet werden jedoch das ärztliche Gespräch an sich und die körperliche Untersuchung, wobei es allerdings innerhalb der Krankenkassen (ÖGK, BVA, SVS, KFA…) Unterschiede in der Refundierung gibt. Ich empfehle Ihnen auf alle Fälle, die Honorarnote, gemeinsam mit dem Einzahlungsbeleg, bei Ihrer Krankenkasse einzureichen.
Falls Sie beabsichtigen, sich oder Ihre Kinder dauerhaft homöopathisch behandeln zu lassen, sollten Sie auch den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung (MUKI, Allianz, Uniqa, Merkur…) in Erwägung ziehen. Gerade bei Kindern zahlt sich ein solcher Abschluss in den meisten Fällen aus, da die Jahresprämie oft erheblich geringer ist als die jährlichen Kosten der homöopathischen Behandlung und sich meist schon mit den Kosten der Erstanamnese amortisiert.